1. Vertragspartner
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PARKMAN GmbH, Firmenbuchnummer FN 475600m (in weiterer Folge: PARKMAN) gelten für alle natürlichen oder juristischen Personen, die sich über die PARKMAN-App registrieren (in weiterer Folge: User).
2. Begriffsbestimmungen
2.1.
Unter PARKMAN-App versteht man die von PARKMAN betriebene Smartphone-App, durch welche es dem User ermöglicht wird, sich bei PARKMAN mit einem Smartphone oder anderem mobilen Endgerät zu registrieren und über die PARKMAN-App elektronische Parkscheine zu buchen.
PARKMAN hält ausdrücklich fest, dass der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriff „User“ sowohl für Userinnen als auch User gleichermaßen gilt. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht durchgehend getroffen werden.
2.2.
Die PARKMAN-Homepage ist die unter der URL https://www.parkman.at aufrufbare Website, auf der der User mehr über PARKMAN erfahren kann und durch die PARKMAN nach außen auftritt.
2.3.
PARKMAN Service beinhaltet alle über die PARKMAN-App angebotenen Dienstleistungen.
2.4.
Fahrzeug bezeichnet ein ein- oder mehrspuriges Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 Kraftfahrgesetz 1967, wobei Fahrzeuge, deren Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird und solche, die gas- oder wasserstoffbetrieben sind, nicht mitumfasst sind.
3. Präambel
3.1.
PARKMAN betreibt eine elektronische Buchungsplattform für die Buchung elektronischer Parkscheine. Ziel ist die komfortable Abwicklung des Buchungsvorganges für die User von PARKMAN. Dieser erfolgt über die PARKMAN-App, die für den User den Buchungsvorgang vollautomatisiert nach dem Starten des Buchungsvorganges in der PARKMAN- App durchführt.
3.2.
Der User erhält eine Gutschrift in Höhe von 25 % auf jeden über PARKMAN elektronisch gebuchten Parkschein. Der User bezahlt für die Nutzung von PARKMAN eine monatliche Gebühr („Soft-Abo“) laut Tarifblatt. Die Gebühr wird über das elektronische Benutzerkonto gemäß Punkt 7 verrechnet und gilt durch Abzug vom dort ausgewiesenen Guthaben als entrichtet.
4. Vertragsbeginn und Vertragsende
4.1.
Ein Vertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen PARKMAN und dem User entsteht in jenem Zeitpunkt, in dem sich der User in der PARKMAN-App unter Zustimmung zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen registriert.
4.2.
Die Nutzung des Services PARKMAN ist für volljährige Nutzer nach einer Registrierung zum Service mittels PARKMAN-App möglich. Diese hat unter Angabe einer gültigen, dem User rechtmäßig zugeordneten Mobilfunkrufnummer sowie des gültigen Kennzeichens des Fahrzeuges zu erfolgen.
4.3.
Für die Registrierung muss der User zumindest folgende Daten bekannt geben:
- Gültige Mobilfunkrufnummer
- Gültiges Fahrzeugkennzeichen
4.4.
Um die volle Funktionalität der PARKMAN-App nutzen zu können, muss der User zusätzlich den dem User mittels SMS übermittelten 4-stelligen Code (TAN) eingeben.
4.5.
Durch die vollständige Registrierung erhält der User Zugang zu den Funktionen der PARKMAN-App und kann diese benutzen, um – sofern sein Guthaben auf seinem elektronischen Benutzerkonto im Sinne des Punkt 7 ausreicht – elektronische Parkscheine zu buchen.
4.6.
Der User ist verpflichtet, die bekanntgegebenen Daten unaufgefordert entsprechend zu aktualisieren, wenn sich diese ändern. PARKMAN übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Aktualisierung der Daten resultieren.
4.7.
Der durch die Registrierung abgeschlossene Vertrag wird auf unbestimmte Zeit bzw. bis auf weiteres abgeschlossen.
4.8.
PARKMAN ist berechtigt, die Registrierung eines Users ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Minderjährige User, oder User, deren Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist, sind jedenfalls von der Teilnahme an PARKMAN ausgeschlossen.
4.9.
Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch potentieller User auf Registrierung.
5. Kündigungsrecht des Users
5.1.
Der User kann den durch die Registrierung abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per e-mail an dd@parkman.at oder per SMS abgeschickt von der vom User registrierten Mobilfunknummer an die auf der Homepage veröffentlichte Handynummer von PARKMAN zu erfolgen. Eine telefonische Kündigung ist nicht möglich.
5.2.
PARKMAN kann den durch die Registrierung abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung hat schriftlich mittels SMS an die Mobilfunkrufnummer zu erfolgen unter welcher sich der User zuletzt registriert hat.
5.3.
PARKMAN ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den User unverzüglich für das PARKMAN Service zu sperren, insbesondere
- wenn der User das Abhandenkommen seines mobilen Endgerätes bzw.
der SIM Karte meldet - der User seine Geschäftsfähigkeit verliert
- der begründete Verdacht besteht, dass der User PARKMAN
missbräuchlich verwendet oder den Missbrauch durch Dritte duldet oder
in anderer Weise wesentlich gegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verstößt.
6. Parkman-App
6.1.
Mit der Installation der PARKMAN-APP anerkennen die User diese Bedingungen als rechtliche Grundlage für Erbringung der Leistungen und der Nutzung der APP.
PARKMAN behält sich das Recht vor, die PARKMAN-APP zu verändern ,
den Funktionsumfang einzuschränken oder zu erweitern.
Nach der ersten Aufladung des Benutzerkontos (Punkt 7) besteht für den User die Möglichkeit, den Buchungsvorgang für das Buchen elektronischer Parkscheine zu starten („ Buchungsvorgang starten“). Ab diesem Zeitpunkt werden für den User automatisch so lange Parkscheine gebucht, bis der User den Buchungsvorgang aktiv beendet. Um 23.00 Uhr (MEZ) werden nicht durch den User selbst beendete Buchungsvorgänge täglich automatisch durch das PARKMAN System gestoppt und damit beendet.
6.2.
Die aktuelle Höhe der monatlichen Gebühr („Soft-Abo“) ist dem Tarifblatt auf der PARKMAN-Homepage bzw. den Angaben in der APP zu entnehmen.
PARKMAN ist berechtigt, auf die Einhebung der monatlichen Gebühr teilweise oder zur Gänze zu verzichten, wobei der User keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Verzicht hat.
6.3.
Der Download der PARKMAN-App, das Aufladen von Guthaben sowie die Benutzung der PARKMAN-Homepage sind für den User kostenfrei, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
6.4.
Sofern in der PARKMAN-App oder auf der PARKMAN-Homepage Werbeinschaltungen Dritter veröffentlicht oder gepostet werden, übernimmt PARKMAN keinerlei Haftung für deren Inhalte.
7. Elektronisches User Benutzerkonto
7.1.
Für jeden User wird bei PARKMAN ein elektronisches Benutzerkonto eingerichtet, über welches die automatische Abbuchung elektronischer Parkscheine und sonstiger Dienstleistungen von PARKMAN erfolgt.
7.2.
Sofern in weiterer Folge nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist PARKMAN ausdrücklich ermächtigt, gegenüber dem jeweiligen User bestehende Geldforderungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, insbesondere die monatliche Gebühr („Soft-Abo“), über dessen Benutzerkonto mit dem dort vorhandenen Guthaben zu verrechnen, bzw. im Falle eines nicht ausreichenden Guthabens das Benutzerkonto für die weitere Verbuchung zu sperren.
Für den Fall einer Sperre ist PARKMAN berechtigt, für die neuerliche Aktivierung des Benutzerkontos ein Bearbeitungsentgelt in Höhe einer Monatsgebühr zu verrechnen.
7.3.
Die erstmalige Verrechnung und Abbuchung der monatlichen Gebühr („Soft-Abo“) erfolgt frühestens 30 Tage nach erstmaliger Registrierung in der PARKMAN-APP für das jeweilige Folgemonat im voraus.
7.4.
Sofern eine Abbuchung der monatlichen Gebühr (mangels Guthaben) nicht durchgeführt werden kann erfolgt eine automatische Deaktivierung des Benutzerkontos. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Benutzung nicht mehr möglich.
Eine neuerliche Aktivierung ist durch die Aufladung von Guthaben jederzeit möglich. Im Falle einer neuerlichen Aktivierung ist eine Verrechnung der Gebühr gemäß Punkt 7.3. nicht mehr möglich, sondern erfolgt diese unmittelbar im Zeitpunkt der neuerlichen Aktivierung.
Sofern eine Deaktivierung länger als 8 Wochen andauert wird im Fall einer neuerlichen Aktivierung ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe der monatlichen Gebühr verrechnet und abgebucht.
7.5.
Das Aufladen des Benutzerkontos erfolgt über die PARKMAN-APP. Der User wählt den gewünschten Aufladebetrag und wird auf die Bezahlseite eines Payment Service Providers weitergeleitet. Dort wählt der User das gewünschte Zahlungsmittel (Bankomatkarte, Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal oder sonstige in der PARKMAN-APP angebotene Zahlungsmittel) aus und schließt den Bezahlvorgang mit seinem gewählten Zahlungsmittel ab. Anschließend wird der bezahlte Aufladebetrag binnen weniger Minuten bzw. nach Maßgabe der vorgegebenen Transaktionsdauer des Payment Service Providers dem elektronischen Benutzerkonto gutgeschrieben.
7.6.
Das Aufladen des Benutzerkontos kann unter Verwendung aller angebotenen Zahlungsmethoden mehrfach wiederholt werden, wobei für jeden einzelnen Aufladevorgang ein gezielter Auftrag des Users erforderlich ist. Ein automatischer Aufladevorgang bzw. ein von PARKMAN in Auftrag gegebener Aufladevorgang ist über die PARKMAN-App nicht möglich.
7.7.
Solange kein Guthaben auf dem Benutzerkonto eines Users besteht, oder dieses einen negativen Saldo (Betrag <€ 0,00) ausweist, wird dieses automatisch gesperrt, wodurch es dem User nicht möglich ist, elektronische Parkscheine zu buchen. Die Bestimmungen unter Punkt 7.3. und 7.4. bleiben hiervon unberührt.
Sofern das auf dem Benutzerkonto vorhandene Guthaben für die Verbuchung der kleinsten verrechenbaren Parkgebühr nicht ausreicht bzw. der Schwellenwert für die anstehende Buchung überschritten wird, erhält der User durch das System einen oder mehrere Warnhinweise.
Das Benutzerkonto bleibt in diesem Fall weiterhin aktiviert, jedoch ist eine weitere Buchung von Parkscheinen bis zur neuerlichen Aufladung von Guthaben durch den User nicht möglich.
7.8.
Auf Wunsch des Users (zum Beispiel bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes, oder bei unberechtigtem Zugriff Dritter Personen) erfolgt nach schriftlicher Aufforderung durch den User per email – ohne weitere Prüfung des Rechtsgrundes – eine Sperre des Benutzerkontos bis zum ausdrücklichen Widerruf durch den User, sofern eine zweifelsfreie Identifizierung des Users möglich ist. PARKMAN übernimmt in diesem Fall keine Haftung für eine allfällige missbräuchliche Verwendung des vor und nach der Sperre vorhandenen Guthabens.
7.9.
Besteht bei Aufkündigung (Beendigung) dieses Vertrages durch PARKMAN auf dem Benutzerkonto ein vom User vor Beendigung aufgeladenes Guthaben, so wird dieses dem User ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall an eine vom User schriftlich bekanntzugebende inländische Bankverbindung. Eine Auszahlung oder Ablöse in Bargeld ist ausgeschlossen. Eine Auszahlung von Guthaben, das dem User seitens PARKMAN gutgebucht wurde, ist ausgeschlossen.
7.10.
Im Falle einer Aufkündigung (Beendigung) dieses Vertrages durch den User kann ein allfälliges vom User vor Beendigung aufgeladenes Guthaben auf seinem Benutzerkonto lediglich durch das Buchen elektronischer Parkscheine oder durch Abzug der monatlichen Nutzungsgebühr verbraucht werden. Eine Auszahlung auf ein Bankkonto oder in bar ist ausgeschlossen.
8. Monatliche Abrechnung
8.1.
Der User erhält täglich eine aktualisierte Abrechnung über die von PARKMAN in Anspruch genommenen Leistungen. Diese Abrechnung ist in der PARKMAN-App direkt einsehbar.
8.2.
Diese Abrechnung enthält folgende Informationen:
Übersicht über alle Buchungsvorgänge
- Verfügbares Guthaben zum Stichtag
- erzielte Ersparnis aus der Verbuchung elektronischer Parkscheine am
jeweiligen Tag - erzielte Ersparnis aus der Verbuchung elektronischer Parkscheine im
laufenden Monat - erzielte Ersparnis aus der Verbuchung elektronischer Parkscheine seit
Registrierung
8.3.
Im Falle einer Vertragsbeendigung während des laufenden Monats erhält der User eine Schlussabrechnung, die neben den (unter Punkt 8.2.) genannten Informationen auch die anfallenden Kosten für den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und allenfalls auch den Endsaldo auf dem Benutzerkonto ausweist. Besteht ein Guthaben auf dem Benutzerkonto gemäß Punkt 7 so wird dieses nach Bekanntgabe einer Bankverbindung durch den User binnen 3 Werktagen an diesen ausbezahlt.
9. Haftung
9.1.
PARKMAN haftet nicht für Schäden aus der Nichtverfügbarkeit der PARKMAN-App, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Verkürzung von übermittelten Daten oder in sonstiger Weise bei der Nutzung von PARKMAN entstehen können.
9.2.
Jegliche Haftung von PARKMAN für Schäden, die der User durch Fehlverhalten oder technische Gebrechen auf Seiten des Payment Service Providers erleidet, wird hiermit einvernehmlich ausgeschlossen. Wird PARKMAN aufgrund eines Fehlverhaltens des Users von einem Payment Service Provider belangt, ist der User verpflichtet, PARKMAN hinsichtlich dieser Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu halten. Davon erfasst sind jedenfalls auch allfällige Abwehrkosten (insbesondere außergerichtliche Kosten, Gerichts- und Anwaltskosten) sowie sämtliche Kosten und Schäden, die aus verwaltungsstrafrechtlichen oder strafgerichtlichen Konsequenzen
resultieren.
9.3.
PARKMAN haftet nicht für Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der PARKMAN-App resultieren, insbesondere aus sonstigen verwaltungsstrafrechtlichen oder strafgerichtlichen Handlungen. User der PARKMAN – App unterwerfen sich durch ihre Registrierung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für das Parken in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen.
10. Meldepflichten
Der User ist verpflichtet, folgende Umstände umgehend – dass heißt ohne unnötigen Aufschub über die PARKMAN – Hotline an PARKMAN zu melden: Technische Gebrechen und Verbindungsfehler im Zusammenhang mit der PARKMAN-App, die es dem User nicht ermöglichen, den Buchungsvorgang zu starten
- Den Verlust oder den Diebstahl eines Smartphones oder anderen mobilen
Endgerätes, auf dem die PARKMAN-App installiert wurde; - Cyber-Attacken, die auf einem Smartphone oder anderen mobilen Endgerät,
auf dem die PARKMAN-App installiert wurde durchgeführt wurden und durch die Angreifer die Möglichkeit der Benutzung der PARKMAN-App verschaffen - oder dem User die Möglichkeit der Benutzung der PARKMAN-App entzogen wird
- Wechsel oder Verlust des amtlichen Kennzeichens, mit welchem sich der
User bei PARKMAN registriert hat, sowie Änderungen aller sonstiger bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten
11. Datenschutz und Weitergabe von Daten
11.1.
Der User gestattet PARKMAN, sämtliche im Zuge der Benutzung der PARKMAN-App und der PARKMAN-Homepage sowie der PARKMAN Hotline zugehenden Daten zu speichern und zu verarbeiten und innerhalb der PARKMAN-App mit anderen Inhalten zu verbinden. Davon sind insbesondere die nach Punkt 4.3. bekanntgegebenen Daten und das dokumentierte Nutzungsverhalten des Users erfasst.
11.2.
Der User stimmt jederzeit widerruflich zu, dass PARKMAN seine personenbezogenen Daten verwenden darf zur Stellung von bedarfsgerechten Angeboten, Service-Leistungen, Diensten mit Zusatznutzen und um dem User persönliche Angebote per SMS zu unterbreiten.
11.3.
Sämtliche durch die PARKMAN-App bzw. das PARKMAN System generierte Daten stehen im ausschließlichen Eigentums-, Verwertungs- und Verfügungsrecht von PARKMAN. PARKMAN trifft keinerlei Verantwortung für den Umgang der auf diese Weise weitergegebenen Daten.
11.4.
PARKMAN ist im Falle behördlicher Anfragen durch eine in- oder ausländische Behörde oder eines Gerichtes bzw. zur uneingeschränkten Durchsetzung eigener Rechte zur gänzlichen Weitergabe der Userdaten ohne vorherige Zustimmung des Users berechtigt.
11.5.
Der User hat während einer aufrechten Vertragsbeziehung gegenüber PARKMAN keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten.
11.6.
Der User hat während eines aktiven Buchungsvorganges gegenüber PARKMAN keinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung seiner Daten.
11.7.
Der User ist nach Vertragsbeendigung berechtigt, die Zustimmung zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung und Datenweitergabe jederzeit schriftlich per eingeschriebenem Brief zu widerrufen. In diesem Fall ist PARKMAN verpflichtet, die betreffenden Daten zu löschen.
12. Aufrechnungsverbot
12.1.
Eine Aufrechnung von Forderungen des Users, die weder im rechtliche noch wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Users gegenüber PARKMAN bestehen bzw. auch gerichtlich nicht festgestellt oder seitens PARKMAN anerkannt sind, ging Forderungen von PARKMAN ist ausgeschlossen. Dieses Aufrechnungsverbot besteht zu Voll während als auch nach Beendigung des Vertrages.
12.2.
Eine Zession von Forderungen gegen PARKMAN ist ohne schriftliche Zustimmung von PARKMAN untersagt und unwirksam.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, sofern nicht zwingend andere Rechtsvorschriften Beachtung zu finden haben.
13.2.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Ansprüchen im Zusammenhang mit zwischen PARKMAN und dem User abgeschlossenen Verträgen wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart, sofern nicht zwingend ein Verbrauchergerichtsstand zur Anwendung gelangt.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Updates
14.1.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem User durch Benachrichtigung in der App oder per SMS an die vom User bei der Registrierung bekannt gegebene Mobilfunkrufnummer spätestens am Tage der Veröffentlichung bzw. mit Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben.
14.2.
Der User nimmt zur Kenntnis, dass die PARKMAN-App laufend Verbesserungen und Optimierungen mittels Updates unterzogen wird. Ist ein update der PARKMAN-App für die weitere Funktion erforderlich, wird der User beim Öffnen der PARKMAN-App darauf hingewiesen und kann den Download und allenfalls damit verbundene Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch betätigen eines Symbols am Display seines Smartphones bestätigen. Änderungen gelten daher als genehmigt, wenn Ihnen der User explizit zustimmt.
14.3.
Erfolgt diese Zustimmung nicht, können keine weiteren Buchungen im System erfolgen. Buchungen werden erst wieder nach Erteilen der Zustimmung (App, SMS) freigeschaltet.
14.4.
PARKMAN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und dies über eine Benachrichtigung in der PARKMAN-App, auf der PARKMAN-Homepage oder per SMS dem User mitzuteilen.
14.5.
Erfolgt eine Mitteilung über die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeitgleich mit dem Hinweis auf ein Update, kann der User nur beides gleichzeitig akzeptieren.
14.6.
Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme durch den User für sämtliche zukünftige
Buchungsvorgänge und erhaltene Services.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Der aufrechte Bestand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines zwischen PARKMAN und dem User geschlossenen Vertrages wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
15.2.
Nebenabreden wurden nicht getroffen bzw. wird hiermit vereinbart, dass diese mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einvernehmlich aufgehoben sind.
15.3.
Sämtliche Mitteilungen des Users an PARKMAN haben bei sonstiger Unwirksamkeit-sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen-schriftlich-vorzugsweise per E-Mail zu erfolgen.
Erreichbarkeit:
PARKMAN GmbH
Email: office@parkman.at
Firmenbuchnummer: FN 475600 m
UID – Nummer: ATU 72595569
Handelsgericht Wien